BDA Preis Bayern

Präambel

Der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA Landesverband Bayern lobt seit 1967 den «BDA Preis Bayern» aus.  Mit der Vergabe des Preises wird ein herausragender Beitrag zu Architektur und Städtebau gewürdigt, an dem die Vielfältigkeit architektonischer Qualitätskriterien offenbar wird.

Der BDA Preis Bayern wird an Bauherren und Architekten gemeinsam für beispielgebende, besondere baukünstlerische Leistungen verliehen und soll dazu beitragen, das öffentliche Bewusstsein für qualitätvolle Gestaltung und verantwortlichen Umgang mit Ressourcen zu schärfen sowie alle maßgeblich daran Beteiligten zum persönlichen Engagement aufzurufen. Der BDA Preis Bayern ist ein Ehrenpreis. Die Architekten und Bauherren der prämierten Bauwerke werden im Rahmen einer festlichen Veranstaltung ausgezeichnet sowie mit einer Urkunde und einer Plakette geehrt.

Der Bund Deutscher Architekten BDA Landesverband Bayern lobt seit 1967 den «BDA Preis Bayern» aus.

Mit der Vergabe des Preises wird ein herausragender Beitrag zu Architektur und Städtebau gewürdigt, an dem die Vielfältigkeit architektonischer Qualitätskriterien offenbar wird.

Der BDA Preis Bayern wird an Bauherren und Architekten gemeinsam für beispielgebende, besondere baukünstlerische Leistungen verliehen und soll dazu beitragen, das öffentliche Bewusstsein für qualitätvolle Gestaltung zu schärfen sowie alle maßgeblich daran Beteiligten zum persönlichen Engagement aufrufen. Allen Projekten sollte ein verantwortlicher Umgang mit Ressourcen zugrunde liegen sowie eine vorausschauende Planung für zukunftsfähige Gebäude mit einer langen Nutzungsdauer.

Der BDA Preis Bayern ist ein Ehrenpreis. Die Architekten und Bauherren der prämierten Bauwerke werden im Rahmen einer festlichen Veranstaltung ausgezeichnet.

Die prämierten Arbeiten (Preisträger) werden für den Bundespreis, die Große Nike 2019, nominiert.

Auslober
Bund Deutscher Architekten BDA
Landesverband Bayern e.V.
Türkenstraße 34
80333 München
www.bda-bayern.de

Preiskategorien
Erstmals werden in folgenden Kategorien ein Preis sowie zwei Auszeichnungen vergeben:

1 Wohnungsbau
2 Bauen für die Gemeinschaft
3 Gewerbe- und Verwaltungsbau
4 Bauen im Bestand/Denkmal
5 Besondere Bauten
6 Preis der Jury
7 Nachwuchspreis (gesonderte Auslobung)

Mit dem Anspruch, den Stellenwert des städtebaulichen Aspektes jeder Planung hervorzuheben, wird eine Darstellung und Erläuterung des städtebaulichen Kontextes von allen eingereichten Arbeiten eingefordert. Aus diesem Grund ist die Kategorie „Städtebau“ entfallen.

Die Zuordnung der eingereichten Arbeiten in die entsprechende Kategorie erfolgt durch den Teilnehmer. Die Jury kann eine Umordnung vornehmen.

Jury
Ein vom Landesvorstand bestellter Kurator beruft die Jurymitglieder.

Jurymitglieder:
Roland Bondzio, Architekt BDA, Behet Bondzio Lin Architekten
Dr. Uta Gelbke, freie Autorin + Fachjournalistin
Katja Knaus, Architektin BDA, Studio Yonder (Jurymitglied ohne Nachwuchspreis)
Prof. Sigurd Larsen, Architekt BDA, Sigurd Larsen Design & Architecture
Prof. Angela Mensing-de Jong, Architektin BDA, HTW Dresden

Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Architekten aus dem In- und Ausland gemeinsam mit ihren Bauherren. Zugelassen sind ausschließlich Bauwerke / Ensembles, die im Land Bayern realisiert und seit 1. Januar 2016 fertig gestellt wurden.

Einzureichende Unterlagen
Siehe Online-Portal www.bda-preis-bayern.de

Anmeldung + Teilnahme
Der Bewerbungsmodus erfolgt im Onlineverfahren. Ab Montag, 18.06.2018 können sich die Teilnehmer unter www.bda-preis-bayern.de online anmelden. Der Teilnehmer erhält weitere Informationen und Zugangsdaten für einen personalisierten Uploadbereich per Mail. Mit diesen Zugangsdaten kann er sich ins Onlineportal einloggen, aus Layoutmodulen auswählen und seine Planvorlagen bzw. Fotos hochladen. Die eingegebenen Daten lassen sich bis zum endgültigen Dateneingabeschluss am Donnerstag, 16.08.2018 (Schließung des Onlineportals um 24.00 Uhr), beliebig oft anpassen.

Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt 290,00 Euro zzgl. 19% MwSt. = 345,10 Euro je eingereichter Arbeit.

Die Teilnahmegebühr ist bis zum 16.08.2018 auf folgendes Konto zu überweisen:
BDA Landesverband Bayern e.V.
IBAN: DE09 7002 0270 0654 7066 20 / BIC: HYVEDEMMXXX / HypoVereinsbank München
Verwendungszweck: BDA Preis Bayern 2019 — Name des Teilnehmers, Objektkennziffer
Bei nicht fristgerechter Bezahlung kann der Teilnehmer ausgeschlossen werden.

Wahlvorgang, Preise, Preisverleihung und Veröffentlichung

1. Preise in den Kategorien
Nach Bekanntgabe der Nominierungen werden in einem Wahlverfahren durch die BDA Mitglieder die Preise in den Kategorien eins bis fünf ermittelt.
Die Mitglieder des BDA Bayern erhalten nach der Juryentscheidung Wahlunterlagen per Post und können in jeder Kategorie eine Stimme für die von der Jury festgelegten Nominierungen abgeben.

2. Nachwuchspreis
Bei der Kategorie Nachwuchspreis wird von der Jury des BDA Preis Bayern ein Preis und zwei Auszeichnungen vergeben. Lehrpersonen der acht genannten bayerischen Architekturhochschulen können nicht der Jury angehören. Auf einstimmigen Beschluss der Jury kann der Preis auch auf mehrere Arbeiten aufgeteilt werden.

3. Preis der Jury
Die Jurymitglieder bestimmen den Preis der Jury.

Alle Preise und Auszeichnungen werden mit Urkunden gewürdigt, sind jedoch nicht dotiert.
Die Bauherren der preisgekrönten Projekte erhalten eine Plakette, die am Gebäude angebracht werden kann.
Die Preisverleihung findet am 23. Februar 2019 im Rahmen eines Festakts des BDA Bayern e.V. in München statt. Das Ergebnis der Preisverleihung wird auf den Webseiten des BDA Bayern e.V. kommuniziert und den Medien zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.

Alle gültigen eingereichten Arbeiten werden in der BDA Preis Bayern Publikation veröffentlicht.

Eigenerklärung
Die Teilnehmer werden im Uploadbereich aufgefordert zu versichern, das uneingeschränkte Urheberrecht an den eingereichten Arbeiten zu besitzen. Ebenso muss versichert werden, dass durch die Veröffentlichung des von ihnen zur Verfügung gestellten Bild- und Textmaterials keine Rechte Dritter verletzt werden und dass kein Vergütungsanspruch gegenüber dem BDA Bayern e.V. besteht.

Die Teilnehmer versichern, dass bei den eingereichten Arbeiten die Berufsordnung der Architektenkammer und im speziellen bei Wettbewerben die Richtlinien für Planungswettbewerbe eingehalten wurden.

Hinweis
Das gesamte Verfahren wird durch den rechtlichen Vorstand des BDA Bayern e.V. unter Ausschluss des Rechtsweges abgewickelt.
Mit der Einreichung der Arbeiten sind die Verfasser mit der Veröffentlichung ihrer Arbeiten auf den Webseiten des BDA Bayerne.V., in der Buchpublikation zum BDA Preis Bayern, der Tages- und Fachpresse sowie mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden.
Die Prüfung der Teilnahmeberechtigung erfolgt erst nach der Online-Einreichung. Die Jury entscheidet in Zweifelsfällen über die Zulassung des Beitrags. Der Auslober haftet für Verlust und Beschädigung der eingereichten Unterlagen nur, wenn ihm das Außerachtlassen der üblichen Sorgfalt nachgewiesen wird.

Bund Deutscher Architekten BDA
Landesverband Bayern e.V.

Rückfragen
Inhaltlich
Bund Deutscher Architekten BDA
Landesverband Bayern e.V.
Türkenstraße 34
80333 München
T: 089.186061
F: 089.184148
sekretariat@bda-bayern.de
www.bda-bayern.de

Technisch
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Koch-Schmidt-Wilhelm GbR
Büro Amberg
Lederergasse 5-7
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